Bei einer tiefen Karies oder wenn ein großes Stück des Zahnes abgebrochen ist, können Bakterien in das Innere des Zahnes vordringen. Dort befindet sich das Zahnmark, welches aus Blutgefäßen und Nerven besteht. Die Bakterien zerstören dieses Gewebe und dies kann mit sehr starken Schmerzen einhergehen. In manchen Fällen läuft diese Entzündung auch völlig schmerzfrei ab (schleichender Prozess). Dringen die Bakterien noch weiter vor, entsteht an der Wurzelspitze eine eitrige Entzündung, die sogar den Kieferknochen auflösen kann.
Der Erhalt des eigenen, natürlichen Zahnes steht bei jeder zahnärztlichen Behandlung an erster Stelle.
Um den Zahn langfristig zu erhalten, muss das erkrankte Gewebe entfernt und die Bakterien abgetötet werden. Im Anschluss muss der Zahn bakteriendicht verschlossen werden, damit er sich nicht wieder entzünden kann.
Die Alternative zu dieser Behandlung wäre eine Entfernung des betroffenen Zahnes und eine Versorgung der Lücke mit einem Implantat oder einem anderen Zahnersatz.
Die Behandlung wird in der Regel in ein oder zwei Behandlungssitzungen durchgeführt und umfasst folgende Schritte:
Zahn mit Karies und infiziertem Nervgewebe
Reinigung des Wurzelkanals mit speziellen hochbiegsamen Feilen
Spülung des Wurzelkanals mit desinfizierender Spüllösung
Bakteriendichter Verschluss des Wurzelkanals mit erwärmtem Füllstoff
Die Wurzelkanalbehandlung zielt darauf ab, den Schmerz zu lindern, der meist mit einer infektiösen oder entzündeten Pulpa (Zahnnerv) einhergeht. Während der Behandlung spüren die meisten Patienten nichts, der Zahn selbst kann aber die ersten Tage nach der Behandlung empfindlich reagieren. Es kann zu einem gewissen Aufbissschmerz kommen, welcher aber im Allgemeinen nach ein paar Tagen wieder verschwindet.
Die Kosten für die Behandlung variieren je nach Aufwand: Anzahl und Beschaffenheit der Wurzelkanäle (z.B. Krümmung, Zugänglichkeit) und Infektionsgrad.
Bei gesetzlich versicherten Patienten werden grundsätzlich die elektrometrische Längenbestimmung sowie die Desinfektionsspüllungen nicht oder nicht mehr übernommen.
Auch die privaten Krankenversicherungen erstatten nicht immer die vollständigen Auslagen.
Die Erfolgsquoten liegen zwischen 70 und 90 %, abhängig vom Ausgangsbefund.
Falls es nicht zu einer vollständigen Ausheilung kommt, kann gegebenenfalls eine weitere Behandlung notwendig sein (z.B. Revision, chirurgische Maßnahmen).